Störfallverordnung
1. Die Biogasanlage erzeugt im Rahmen einer regionalen Wertschöpfungskette
Biogas aus folgenden Einsatzstoffen:
• Maissilage
• Getreideschrot
• Rindergülle
2. Tätigkeiten im Betriebsbereich:
Pumpvorgänge zwischen den Einbringsystemen, Fermentern, Nachgär- und Lagerbehälter
Zwischenlagerung der vergorenen Gärreste
Entnahme der vergorenen Gärreste zur bedarfsgerechten Ausbringung als Wirtschaftsdünger auf landwirtschaftliche Flächen
Erzeugung von Biogas im gasdichten Fermentationssystem
Zwischenspeicherung des erzeugten Biogases im Gasspeichersystem
Verstromung des Biogases in Blockheizkraftwerken
Nutzung der Wärme zur Beheizung der Fermenter/ Nachgärer
Versorgung von externen Wärmeabnehmern
Einspeisung des Stromes in das öffentliche Stromnetz
8. Störfallkonzept/ Planung für Notfälle
Die systematische Ermittlung möglicher Abweichungen vom bestimmungsgemäßen Betrieb und Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebes sowie für die systematische Festlegung aller erforderlichen Maßnahmen zur Rückführung in den bestimmungsgemäßen Betrieb und zur Begrenzung der Auswirkungen von Störungen / Störfällen erfolgt in der Planungsphase im Rahmen der Gefahrenanalyse.
Die erforderlichen Maßnahmen bei Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs sind im Alarm- und Meldesystem festgelegt. In ihm sind für Ereignisse, die eine Gefahrensituation darstellen (Alarmfälle), die zu alarmierenden Stellen (intern und extern) festgelegt. Das Alarm- und Meldesystem ist entsprechend Aktennotiz vom 19.4.2015 mit der Feuerwehr abgestimmt.
Die Alarmfälle werden in Abhängigkeit der zu erwartenden Auswirkungen in zwei Stufen unterteilt:
Für beide Stufen sind die Verantwortlichkeiten festgelegt.
Nach Erkennen einer Störung, die einen Alarmfall darstellt, erfolgt entsprechend den Festlegungen im Feuerwehr-Einsatzplan die Alarmierung der Verantwortlichen sowie erforderlichenfalls der Feuerwehr.
Die Weitermeldung an die internen und externen Stellen erfolgt gemäß Alarm- und Meldesystem.
Bei erforderlichem Einsatz externer Kräfte erfolgt die Beratung und Einweisung dieser Kräfte durch den Anlagenfahrer der Biogasanlage gemäß Alarm- und Meldesystem.
Das Alarm- und Meldesystem wird bei Änderungen, mindestens jedoch jährlich auf Aktualität geprüft und bei Erfordernis angepasst.
Auf Grund der Lage der Biogasanlage ergibt sich keine unmittelbare Gefährdung für die Bevölkerung.