Störfallverordnung

Verständlich abgefasste Erläuterung der Tätigkeiten im Betriebsbereich

Agrargenossenschaft Niederpöllnitz eG
Pappelallee 7
07570 Harth-Pöllnitz OT Niederpöllnitz

1. Die Biogasanlage erzeugt im Rahmen einer regionalen Wertschöpfungskette

Biogas aus folgenden Einsatzstoffen:
• Maissilage
• Getreideschrot
• Rindergülle

2. Tätigkeiten im Betriebsbereich:

  • Pumpvorgänge zwischen den Einbringsystemen, Fermentern, Nachgär- und Lagerbehälter

  • Zwischenlagerung der vergorenen Gärreste

  • Entnahme der vergorenen Gärreste zur bedarfsgerechten Ausbringung als Wirtschaftsdünger auf landwirtschaftliche Flächen

  • Erzeugung von Biogas im gasdichten Fermentationssystem

  • Zwischenspeicherung des erzeugten Biogases im Gasspeichersystem

  • Verstromung des Biogases in Blockheizkraftwerken

  • Nutzung der Wärme zur Beheizung der Fermenter/ Nachgärer

  • Versorgung von externen Wärmeabnehmern

  • Einspeisung des Stromes in das öffentliche Stromnetz

3. Mögliche Lagerung von:

19.812 kg Biogas

4. Datum der letzten Vor-Ort-Besichtigung gemäß § 16 Abs. 1 der 12. BImSchV

16.08.2022

5. Aufsichtsbehörde:

Landratsamt Greiz Umweltamt

6. Kontakt Biogasanlage:

Agrargenossenschaft Niederpöllnitz eG
Rohrwiesenweg 23
07570 Harth-Pöllnitz OT Niederpöllnitz

Telefon: 036607 5100
Mobil: 0174 3437748

7. Kontakt zuständige Behörde:

Landratsamt Greiz
Amt für Umwelt
Dr. Rathenau-Platz 11
07962 Greiz

Tel. 03661 8760

8. Störfallkonzept/ Planung für Notfälle

Die systematische Ermittlung möglicher Abweichungen vom bestimmungsgemäßen Betrieb und Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebes sowie für die systematische Festlegung aller erforderlichen Maßnahmen zur Rückführung in den bestimmungsgemäßen Betrieb und zur Begrenzung der Auswirkungen von Störungen / Störfällen erfolgt in der Planungsphase im Rahmen der Gefahrenanalyse.

Die erforderlichen Maßnahmen bei Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs sind im Alarm- und Meldesystem festgelegt. In ihm sind für Ereignisse, die eine Gefahrensituation darstellen (Alarmfälle), die zu alarmierenden Stellen (intern und extern) festgelegt. Das Alarm- und Meldesystem ist entsprechend Aktennotiz vom 19.4.2015 mit der Feuerwehr abgestimmt.

Die Alarmfälle werden in Abhängigkeit der zu erwartenden Auswirkungen in zwei Stufen unterteilt:

Stufe 1:

Ereignisse, die in Eigenverantwortung zu beheben sind
 

Stufe 2:

Ereignisse, die den Einsatz externer Gefahrenabwehrkräfte erfordern

Für beide Stufen sind die Verantwortlichkeiten festgelegt.

Nach Erkennen einer Störung, die einen Alarmfall darstellt, erfolgt entsprechend den Festlegungen im Feuerwehr-Einsatzplan die Alarmierung der Verantwortlichen sowie erforderlichenfalls der Feuerwehr.

Die Weitermeldung an die internen und externen Stellen erfolgt gemäß Alarm- und Meldesystem.

Bei erforderlichem Einsatz externer Kräfte erfolgt die Beratung und Einweisung dieser Kräfte durch den Anlagenfahrer der Biogasanlage gemäß Alarm- und Meldesystem.

Das Alarm- und Meldesystem wird bei Änderungen, mindestens jedoch jährlich auf Aktualität geprüft und bei Erfordernis angepasst.

Auf Grund der Lage der Biogasanlage ergibt sich keine unmittelbare Gefährdung für die Bevölkerung.

Diese Internetseite verwendet Cookies, um die Funktionalität und den Inhalt zu optimieren. Durch die Nutzung unserer Website wird der Verwendung von Cookies zugestimmt. Weitere Informationen zu Cookies und der Verwendung Ihrer Daten erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.